Verkehrsrecht

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Vertreten durch
RA Johann Merk

Verkehrsrecht

  • Verkehrshaftungsrecht: Regulierung von Sach- und Personenschäden aus Verkehrsunfällen
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht: Bußgeldverfahren
  • Verkehrsvertragsrecht: Kfz-Kauf- und Werkvertragsrecht, Leasing- und Mietverträge
  • Recht der Fahrerlaubnis: Fahrerlaubnisentziehung, Fahrverbot, Überprüfung von medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachten
  • Versicherungsrecht: Kraftfahrtversicherung, Kaskoversicherung, Personenversicherung.

Was sie bei einem Verkehrsunfall wissen sollten

Sie sollten bei jedem Verkehrsunfall oder einem sonstigen Schadenereignis sofort die Kanzlei aufsuchen und sich über Ihre Rechte beraten lassen.

Dies gilt unabhängig davon, ob Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung sind oder nicht. Wurde der Unfall von der Gegenseite verursacht, sind die Rechtsanwaltskosten ohnehin vom gegnerischen Versicherer zu übernehmen.

Und gerade dann, wenn für Sie „alles klar“ ist, ist eine Beratung bzw. Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche durch einen Rechtsanwalt in Ihrem Interesse (optimale Entschädigung!) angezeigt. Denn in der Regel versuchen Versicherer auch in klaren Fällen die Ansprüche nur teilweise zu regulieren.

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